Wie können Sie vorsorgen?
Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche, die eine verstorbene Person zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden, und zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden. Dies bedeutet mentale Entlastung, weil Angehörige aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischen Druck stehen.
Vorsorge heißt:
Der Abschluß eines Bestattungsvorsorgevertrages regelt, Ihre dereinstige Bestattung. Die Einrichtung eines Treuhandkontos oder der Abschluss einer Sterbegeldversicherung, gewährleisten die finanzielle Absicherung.
Gern beraten wir Sie zum Abschluß eines Bestattungvorsorgevertrages persönlich.
Das Thema Erbe ist ein sehr komplexes Thema und kann hier nur angedeutet werden. Wird vom Erblasser zu Lebzeiten keine Regelung getroffen tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die im BGB geregelt ist.
Die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen hat zur Folge, dass die gesetzliche Erbfloge keine Anwendung findet. Informationen dazu finden Sie unter anderem hier: www.erbrecht-stiftungsrecht.de