Erdbestattung

Die Erdbestattung
ist wohl die geläufigste Bestattungsart. Hier ist der Friedhof in der Regel frei wählbar. Einschränkungen bestehen lediglich bei einigen Kommunen oder Ortsteilen aufgrund zu starker Auslastung. 

Meistens wird der Verstorbene aber an seinem Wohnsitz beerdigt. 

Die Erdbestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde. Der Sarg wird nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.

Man unterscheidet zwischen:

  • Reihengab
  • Wahlgrab


Feuerbestattung

Die Feuerbestattung

Der Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Vor der Einäscherung muss ein Amtsarzt einen natürlichen Tod bescheinigen. Diese Untersuchung entfällt nur, wenn es eine Freigabe zur Bestattung von der Staatsanwaltschaft gibt. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und beigesetzt.

Eine Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Einäscherung an der Urne stattfinden.

Auf den hiesigen Friedhöfen gibt es:

  • Urnenreihengräber
  • Urnenwahlgräber
  • Anonyme Urnenfelder
  • Baumbestattung
  • Ruhehain
  • Zeiteninseln

Bei der Feuerbestattung ist es allerdings erforderlich, dass eine persönlich geschriebene Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt. Ehepartner, Kinder oder Verwandte 1.Grades können dies bei einem plötzlichen Tod jedoch nachträglich anordnen.

  • Seebestattung
  • FriedWald oder Ruheforst
  • Almwiesenbestattung
  • Ballonbestattung
  • Weltraumbestattung
  • Diamant Bestattung
  • Tree of Life