Reihengräber

werden der Reihe nach vom Friedhofsträger zugewiesen und sind echte Einzelgräber. Die Laufzeit beträgt 25 - 30 Jahre, am Ende der Laufzeit wird das Grab eingeebnet und kann nicht wieder oder weiter erworben werden.
Die Reihengräber kann man pflegen oder auch als pflegeleichte Rasengräber erwerben. Wichtig - Bei Rasengräbern dürfen zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober keine Blumen auf den Gräbern abgelegt werden, da ansonsten die Mäharbeiten behindert werden. Doch auch das Aufsstellen von Grabsteinen oder Grabplatten ist erlaubt, auf dem Kirchlichen Friedhof sogar vorgeschrieben.


Wahlgräber


sind im Bezug auf ihre Lage auf dem Friedhof wählbar. Man bekommt ein Nutzungsrecht meist 25 - 30 Jahre, das man bei Bedarf auch verlängern kann.
Auf dem Stadtfriedhof in Burgdorf sind die Wahlgräber als Tiefengräber angelegt, d. h. die Särge werden übereinander beerdigt. Alle anderen Friedhöfe beerdigen in der Normaltiefe, so dass ein Ehegattengrab den Kauf von 2 Gräbern mit sich zieht. Auf ein Wahlgrab dürfen zusätzlich zum Sarg (zu den Särgen) zwei Urnen pro Grabstelle beerdigt werden. Kosten können Sie bei uns oder direkt beim Friedhofsträger erfragen.

Rasengräber


Erdbestattungen sind auf den meisten Friedhöfen auch in Rasengräbern durchzuführen. Es entfällt dadurch die Grabpflege, aber auch die Gestaltungsmöglichkeit. Das Aufstellen von Grabsteinen oder das Einbringen von Namenstafeln ist teilweise vorgeschrieben, das schmücken der Grabstelle durch Blumen oder Gestecken aber während der Mähzeiten verboten. Diese sind in der Regel von März bis Ende Oktober.

Das Bild zeigt die belegten Namensplatten, was in den meisten Fällen zu Problemen zwischen der Friedhofsverwaltung und den Angehörigen führt!