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Die Stille macht uns bewusst, wie vergänglich das Leben ist.
Doch die Seele lebt fort.

Die zwei Säulen der Bestattungsvorsorge

Wie Sie Ihre Bestattung zu Lebzeiten regeln und finanziell absichern.

Viele Menschen haben klare Vorstellungen davon, wie sie bestattet werden wollen. Damit Ihre individuellen Wünsche bei der Bestattung auch tatsächlich berücksichtigt werden, empfiehlt es sich, mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag zu schließen. Darin können Sie nicht nur die Bestattungsart und den Friedhof vertraglich festlegen. Sie können von der Grabstelle bis zum Blumenschmuck Ihre komplette Bestattung bereits zu Lebzeiten bestimmen.

Dieser Vertrag hat über Ihr Ableben hinaus Gültigkeit. Sie haben dadurch die Gewissheit, dass Ihre Bestattung genau so abläuft, wie Sie es sich wünschen. Und Sie entlasten Ihre Angehörigen, die sich darum nicht kümmern müssen.

 

Um den Bestattungsvorsorgevertrag und somit Ihre Bestattung finanziell abzusichern, sollten Sie zusätzlich entweder ein spezielles Treuhandkonto einrichten oder eine Sterbegeldversicherung abschließen.

Bestattungsvorsorge
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Der Bestattungsvorsorgevertrag

​Wenn Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, stellen Sie zu Lebzeiten sicher, dass Ihre Bestattung genau nach Ihren Wünschen abläuft. Das ist Selbstbestimmung über den Tod hinaus. Dadurch entlasten Sie außerdem Ihre Angehörigen bei Eintritt des Trauerfalls, indem Sie Ihnen die Last nehmen, über Ihre Bestattung zu entscheiden. Ihre Angehörigen müssen uns nur über Ihr Ableben informieren und wir kümmern uns um alles Weitere.

In Ihrem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie u. a. bestimmen,

  • ...auf welche Art Sie bestattet werden wollen.

  • ...auf welchem Friedhof oder FriedWald Sie bestattet werden wollen.

  • ...in welcher Grabstelle Sie Ihre letzte Ruhe finden wollen.

  • ...was auf Ihrem Grabmal stehen soll.

  • ...wer auf der Trauerfeier und am Grab sprechen soll.

  • ...welchen Blumenschmuck Sie an Ihrem Grab wünschen.

  • ...welches Sterbebild an Sie erinnern soll.

  • ...was in der Traueranzeige stehen soll.

Natürlich können Sie auch viele weitere individuelle Wünsche vertraglich mit uns regeln.

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Die Vorsorge finanziell absichern

Die zweite Säule der Bestattungsvorsorge ist die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung. Wir kalkulieren hierzu die für Ihre Bestattung voraussichtlich anfallenden Kosten so genau wie möglich. Für Sie bestehen nun zwei sichere Alternativen, wie Sie finanziell für Ihre Bestattung vorsorgen können. Entweder Sie leisten eine Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Oder Sie entscheiden sich für eine Sterbegeldversicherung mit monatlicher Zahlung.

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Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V.. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes. Hierüber erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung.

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur bietet in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung mit folgenden Vorteilen an:

  • ohne Gesundheitsprüfung,

  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr,

  • günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag,

  • bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz,

  • 3-jährige Ausschlussfrist bei Suizid (deshalb wird innerhalb der ersten drei Jahre eine Todesbescheinigung benötigt)

  • bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt folgende Staffelung:

  1. nach 18. Monaten voller Versicherungsschutz, d.h. Versicherungssumme zzgl. anteiliger Überschussbeteiligung

  2. begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr,

  3. Versicherungssummen variabel von EUR 2.000,- bis EUR 12.500,-

  4. Monats-, Jahres- oder Einmalbeitrags-Zahlung* sind möglich. 

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Die Patientenverfügung

Zu einer verantwortungsvollen Vorsorge gehört auch, die medizinischen Folgen einer möglichen Entscheidungsunfähigkeit zu regeln. Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situation medizinisch behandelt weerden wollen. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille umgesetzt wird, auch wenn Sie ihn in der aktuellen Situation nicht mehr äußern können. Das Bundesministeriums für Gesundheit hat dazu Infos und nützliche Links zusammengestellt.

Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht

Noch stehen Sie fest mitten im Leben. Doch was passiert, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln können? Wer kümmert sich dann um Ihre Belange? Wenn Sie vermeiden wollen, dass von einem Gericht ein unbekannter Betreuer bestellt wird, sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen, stellvertretend für Sie zu handeln. Infos rund um die Vorsorgevollmacht erhalten Sie u.a. bei der Verbraucherzentrale.

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Anfrage Bestattungsvorsorge

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Vielen Dank!

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